



Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) erfolgt in direktem Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt. Sie wird durchgeführt, wenn es medizinisch erforderlich ist, um die Ziele der Rehabilitation zu erreichen - zum Beispiel nach einem Unfall oder Schlaganfall.
In der Regel wird der Patient direkt von der Klinik in die Reha-Klinik verlegt. Eine AHB muss innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung aus dem Akutkrankenhaus angetreten werden. Ausnahmen sind aus medizinischen Gründen oder bei lebensbedrohenden Erkrankungen naher Angehöriger möglich.
Eine AHB wird generell von Ihrer Krankenkasse oder Ihrer Rentenversicherung bezahlt. Sie müssen lediglich eine Zuzahlung von zehn Euro je Kalendertag leisten. Diese Zuzahlung ist wie bei der stationären Krankenhausbehandlung auf 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt. Dabei werden Zuzahlungen zu stationären Leistungen werden gegenseitig angerechnet.
(Stand 06/2006)
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