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Stationäre, teilstationäre und ambulante
Rehabilitationsmaßnahmen (Reha) sowie stationäre und
teilstationäre Vorsorgemaßnahmen können Sie
grundsätzlich erst nach Ablauf von vier Jahren seit der letzten
durchgeführten Maßnahme bei Ihrer Krankenkasse erneut beantragen.
Eine frühere Wiederholung ist nur möglich, wenn es aus
gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist. Für
ambulante Vorsorgeleistungen gilt ein Wiederholungsintervall von drei
Jahren.
Für eine Reha ist in der Regel ein Aufenthalt von drei Wochen in einer Klinik vorgesehen. Eine Verlängerung ist möglich, wenn das Behandlungsziel in dieser Zeit nicht erreicht werden konnte. Der Antrag zu dieser Maßnahme wird von Ihrem Hausarzt gestellt. Bitten Sie darum, dass der Antrag sorgfältig begründet wird.
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Die gesetzliche Zuzahlung zu einer Reha beträgt 10 Euro pro Tag. Patienten unter 18 Jahre sowie Empfänger von Krankengeld, Arbeitslosengeld, Ausbildungsförderung, Sozialhilfe oder ähnlichen Leistungen können ganz oder teilweise von Zuzahlungen befreit werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren zuständigen Kostenträger.
Reha- und Vorsorgemaßnahmen können Sie natürlich jederzeit auf eigene Kosten in Anspruch nehmen. Lassen Sie sich dazu von Ihrem Arzt oder der Reha-Einrichtung Ihrer Wahl beraten.
(Stand 06/2006)