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Wie stelle ich einen Antrag?
1. Sie gehen zu Ihrem Hausarzt und bitten um ein Attest für eine Reha. Er muss die Notwendigkeit für den Kostenträger schriftlich begründen. Geben Sie gleich Ihren Klinikwunsch an.
2. Um die Bewilligung des für Sie zuständigen Kostenträgers (siehe Tabelle unten) für eine stationäre, teilstationäre oder ambulante Reha zu erhalten, müssen Sie zunächst selbst einen Antrag stellen. Diesem Antrag fügen Sie das ärztliche Gutachten bei, das die medizinische Notwendigkeit der Reha bestätigt. Geben Sie auch hier Ihren Klinikwunsch an.
3. Sollte Ihr Antrag vom Kostenträger abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.
4. Mit der "Kostenzusage" wenden Sie sich an die vereinbarte
Klinik (Patientenaufnahme), um den Termin für den Antritt der Reha
abzustimmen. Bitten Sie Ihren einweisenden Arzt, Ihnen wichtige Befunde
für die Reha mitzugeben oder an die Klinik zu schicken.
Hat Ihr Arzt Ihnen ambulante physiotherapeutische Leistungen empfohlen und
Ihnen dafür ein Rezept ausgestellt, können Sie diese Behandlungen
in vielen Kliniken in Anspruch nehmen und zusätzlich Unterkunft und
Verpflegung buchen.
Wurde Ihnen von Ihrer Krankenkasse eine sogenannte ambulante Badekur
bewilligt, kann Ihnen ein Badearzt vor Ort die geeigneten Anwendungen
verordnen, die Sie dann in den Kliniken oder bei anderen Anbietern in
Anspruch nehmen können. Im Zuge einer Badekur können Sie
ebenfalls in Kliniken Unterkunft und Verpflegung buchen.
Grundsätzlich ist die gemeinsame Unterbringung mit einer Begleitperson
möglich.
Welcher Kostenträger übernimmt die
Kosten meiner Reha?
Sie können jederzeit auf eigene Kosten eine Behandlung in Anspruch
nehmen. Die meisten Versicherten haben einen Anspruch auf
vollständige oder teilweise Übernahme der Kosten. Innerhalb
des deutschen Sozialversicherungssystems ist genau festgelegt, welcher
Sozialleistungsträger für welchen Patienten die Kosten
trägt bzw. bezuschusst:
| Zuständiger Sozialleistungsträger | |
| Sie sind krankenversichert bzw. Rentner? | Ihre Krankenkasse |
| Sie sind rentenversichert bzw. waren es eine Zeit lang? |
Ihre Rentenversicherung |
| Sie sind weder kranken- noch renten- versichert, gelten aber nach dem Sozialhilfegesetz als bedürftig? |
das Sozialamt |
| Sie hatten einen Arbeits- oder Wegeunfall? |
Ihr Unfallversicherungsträger oder Ihre Berufsgenossenschaft |
| Sie sind Kriegs- oder Wehrdienst- beschädigter oder Gewaltopfer? |
das Versorgungsamt |
| Sie sind Angehöriger des öffentlichen Dienstes? |
die Beihilfestelle (soweit kein anderer Anspruch besteht) |
Weitere Sozialleistungsträger können sein: Jugendamt, Wohlfahrtsverbände, Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Familienverband, Landschaftsverbände
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